Bettlergeld wurde ca. im Zeitraum von 1930 – 1935 von den Gemeinden ausgegeben und lautete auf einen Geldbetrag oder eine bestimmte Menge an Ware. Zweck war einerseits die Unterstützung Bedürftiger und andererseits die Reduzierung erwerbsmäßiger Bettlerei. Beim Einlösen der Scheine wurden die Bettler registriert und erwerbsmäßige Bettler ließen sich in Folge – da die Einlösung der Scheine limitiert war – oft ganz vertreiben.

Da das Bettlergeld nur im Ausgabeort einzulösen war, wurde damit auch das Geld im Ort belassen. Zumeist war es weiteren Beschränkungen unterworfen: So durfte es nur zu bestimmten Zeiten und unter Legitimierung (Graz, Schladming) eingelöst werden und es wurden dafür nur Lebensmittel und kein Alkohol ausgehändigt.

In ein paar Fällen wurde das Bettlergeld auf Notgeld Restbeständen früherer Epochen gedruckt. So wurden in der Stadtgemeinde Schwaz auf Heller lautende Notgeldscheine von 1921 mit 2, 5, 10 und 20 Groschen bzw. 1 Schilling Aufdrucken versehen.