Wurde ca. im Zeitraum von 1930 - 1935 von den
Gemeinden ausgegeben und lautete auf einen Geldbetrag
oder eine bestimmte Menge an Ware. Zweck war
einerseits die Unterstützung Bedürftiger
und andererseits die Reduzierung erwerbsmäßiger
Bettlerei. Beim Einlösen der Scheine wurden
die Bettler registriert und erwerbsmäßige
Bettler ließen sich in Folge - da die
Einlösung der Scheine limitiert war - oft
ganz vertreiben.
Da das Bettlergeld nur im Ausgabeort einzulösen
war, wurde damit auch das Geld im Ort belassen.
Zumeist war es weiteren Beschränkungen
unterworfen: So durfte es nur zu bestimmten
Zeiten und unter Legitimierung (Graz, Schladming)
eingelöst werden und es wurden dafür
nur Lebensmittel und kein Alkohol ausgehändigt.
In
ein paar Fällen wurde das Bettlergeld auf
Notgeld Restbeständen früherer Epochen
gedruckt. So wurden in der Stadtgemeinde Schwaz
auf Heller lautende Notgeldscheine von 1921
mit 2, 5, 10 und 20 Groschen bzw. 1 Schilling
Aufdrucken versehen.