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Als Folge des Ersten Weltkrieges bildeten sich rund
um Österreich neue Nationalstaaten
bzw. Rätediktaturen die, beginnend mit Jugoslawien,
sukzessive ihre eigenen Währungen einführten,
bzw. wiedereinführten.
Jugoslawien
Am 30. Oktober 1918 bat der neugegründete Nationalrat
in Agram die Österreichisch-Ungarische Bank um
die Aufrechterhaltung des Betriebs der Filialen auf
slowenischem und auf kroatischem Gebiet. Die Bank erklärte
sich unter der Bedingung dazu bereit, dass die Filialen
und die Agenden der Bank in diesem Gebiet ungestört
fortgesetzt werden konnten und die Sicherheit der Filialen
in der heiklen politischen und militärischen Lage
gewährleistet würden. Was jedoch tatsächlich
passierte, war die Beschlagnahmung des gesamten Bankvermögens
der Filiale in Laibach, worauf die Hauptbank in Wien
ihre, unter oben genannter Prämisse gemachten,
Zusagen wieder zurückzog. Es erfolgte, wie noch
so oft in der Geschichte dieses Geldinstitutes, ein
heftiger Protest, der schließlich zu Verhandlungen
und letztendlich zur Berufung eines jugoslawischen Kommissärs
in die Geschäftsleitung der Bank führte. All
diese Verhandlungen blieben allerdings auf dem Papier,
da serbische Truppen die Filiale zur Einstellung ihrer
Tätigkeiten zwangen.
Zu Beginn des Jahres 1919 wurde eine Verordnung erlassen,
die, mit dem angeblichen Ziel, eine statistische Erfassung
aller auf jugoslawischem Boden in Umlauf befindliche
Kronen-Noten zu erreichen, die Kennzeichnung dieser
Banknoten, zum Inhalt hatte. Alle Zoll-, Finanz-, und
Gemeindeämter stempelten in nur kurzer Zeit ca.
4,8 Milliarden Kronen. Diese wurden jedoch später,
als eine Kennzeichnung aufgrund des Artikels 206 des
Staatsvertrages von Saint Germain-en-Laye vorgeschrieben
worden war, für ungültig erklärt. Inhabern
solcher Noten blieb die Möglichkeit der Eintauschung
in Rumänien, da dieser Staat als einziger alle
gekennzeichneten Banknoten als Zahlungsmittel akzeptierte.
Die zweite, diesmal endgültige, Kennzeichnung erfolgte
auf dem Rechtsgrund einer Verordnung der jugoslawischen
Regierung vom 5. November 1919. Diesmal erfolgte die
Kenntlichmachung durch Aufkleben eigener Marken. In
einem Zug mit dieser Verordnung
wurde auch die Relation zwischen Krone und Dinar amtlich
mit 4 : 1 festgesetzt. Eine Zeit lang galten die ein-
bis zweimal gestempelte Krone und der Dinar nebeneinander,
aber mit der Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches
der neugegründeten serbischen Nationalbank waren
nach
ungefähr einem halben Jahr sämtliche Kronen
aus dem Verkehr verschwunden und der Dinar repräsentierte
von diesem Zeitpunkt an die einzig gültige Währung
Jugoslawiens.
Tschechoslowakei
In der Tschechoslowakei stellte sich die Situation insoferne
anders dar, da hier ein neuer Staat gebildet wurde,
der nicht auf seine alte Währung, sein altes Bankensystem
oder eine frühere Staatsverwaltung zurückgreifen
konnte. Als Vorstand der Prager Finanzverwaltung war
der anerkannte Währungsfachmann Dr. Alois Rašin,
Schüler des Begründers der Quantitätstheorie
des Geldes, Irving Fisher, ein Hoffnungsträger
bei der monetären Emanzipation der Tschechoslowakei
von Deutschösterreich. Als Monetarist war er der
Meinung, dass die Kontrolle der Geldmenge der Schlüssel
zu einer stabilen und wertgesicherten Währung sei.
Alle in der Folge von ihm ergriffenen und angeordneten
Maßnahmen tragen eindeutig die Handschrift dieser
Zielorientierung.
Die Politik der Österreichisch-Ungarischen Bank
war von der Hoffnung getragen, wenigstens mit der Tschechoslowakei
eine bleibende Währungseinheit aufrecht erhalten
zu können. Aufgrund dieser Hoffnung waren auch
die oben bereits erwähnten Konzessionen von Vizegouverneur
Dr. Gruber an die tschechische Republik gemacht worden.
(Errichtung einer Hauptanstalt in Prag und Berufung
eines tschechoslowakischen Regierungskommissärs
in die Geschäftsleitung. All diese Zugeständnisse
konnten aber nicht verhindern, dass die tschechoslowakische
Regierung am 19. Nov. 1918 der Böhmischen Landesbank
das Recht zur Ausgabe von Kassaanweisungen verlieh,
welche bei Sicht zahlbar waren. Ausserdem erfolgte ein
Verbot der Lombardierung von österreichischen oder
ungarischen Kriegsanleihen. Diese beiden schweren Verletzungen
des Bankenprivilegs der Österreichisch-Ungarischen
Bank
zogen heftige Proteste der Geschäftsleitung nach
sich. Weitere Maßnahmen zur Erreichung der monetären
Autarkie und der Geldmengenkontrolle waren die Sperrung
der Girokonten, das Verbot der Einlösung fälliger
Kassascheine sowie von Überweisungen in das Gebiet
der tschechoslowakischen Republik, genormt per Verordnung
des tschechoslowakischen Finanzministers im Februar
1919. Nur noch gestempelte Banknoten waren als Zahlungsmittel
anerkannt. Um die Erfassung der Geldmenge zu erleichtern
wurde eine völlige Grenz-, Telegramm-, und Postsperre
verhängt. (Binnen weniger Tage war der gesamte
Geldbestand gestempelt; ausgenommen waren Kronen-Banknoten
zu 1 und 2 Kronen. Die neuen Noten zu 25, 200 und 10.000
Kronen wurden generell nicht als Zahlungsmittel anerkannt.)
Der markanteste Schritt war jedoch die Enthebung der
Österreichisch-Ungarischen Bank ihrer Funktion
als Notenbank mit Verordnung vom 6. März 1919.
Als Nachfolgeinstitut wurde das „Bankamt des tschechoslowakischen
Finanzministeriums“ gegründet. Von diesem
neugegründeten Institut wurden vorerst Girokonten
und Kassascheine, sowie später auch die Lombarddarlehen,
übernommen. Sämtliche Mobilien und Immobilien
wurden beschlagnahmt und auch der Großteil des
(tschechoslowakischen) Personals wurde in das neue Institut
übernommen. Sozusagen als Krönung der Währungstrennung
kann man das Gesetz vom 10. April 1919 betrachten, in
dem die Tschechoslowakische Krone als neue Währungseinheit
des Staates festgesetzt wurde. Die abgestempelten Kronen
galten als Staatskronen. Die Geldmenge (Banknoten, die
Hälfte der Girokonten und der Kassascheine) wurden
auf ca. 7.000.000.000 Kc (Tschechoslowakische Kronen)
begrenzt. Die Metalldeckung erfolgte durch Valutenanleihen,
sowie durch Ankauf von Valuten und Edelmetallen (ca.
60.000.000 Goldfranken). Weiters wurde auch dem Anspruch
des Nachfolgeinstitutes auf einen entsprechenden Anteil
an den Liquiditätsbeständen der Österreichisch-Ungarischen
Bank stattgegeben, und zwar vorerst in Form eines Vorschusses
in der Höhe von 45.000.000 Goldkronen.
Polen
In
Polen nahmen die Entwicklungen, die letztendlich zur
Abspaltung der monetären Angelegenheiten Polens
von denen Deutschösterreichs führte, einen
etwas anderen, komplizierteren Verlauf. Bis Ende April
des Jahres 1919 waren die Tätigkeiten der Österreichisch-Ungarischen
Bank vom neuen polnischen Staat toleriert und in keiner
Weise sanktioniert worden. Sie liefen daher unproblematisch
und gaben der Geschäftsleitung der Österreichisch-Ungarischen
Bank, im Gegensatz zu fast allen anderen Nachfolgestaaten
der Monarchie, keinen Anlass zur Sorge. Am 23. April
1919 wurde allerdings, in gewisser Hinsicht überraschend,
vom polnischen Ministerrat beschlossen, das gesamte
Vermögen der Bank zu sequestieren und der „Polnischen
Landesdarlehensbank“ zu übertragen. Abstempelungen
der Krone auf polnischem Staatsgebiet fanden nicht statt.
Die Geschäftsleitung der Österreichisch-Ungarischen
Bank protestierte und behielt sich die Forderung auf
Schadenersatz vor. Wie schon aus anderen Beispielen
bekannt, führten die Proteste, trotz aller Berechtigung,
nur zu Verhandlungen, die auch hier die Übernahme
der Filialen der Österreichisch-Ungarischen Bank
zur Folge hatten. Diese Übernahme durch die Polnische
Landesdarlehensbank war die Grundsteinlegung zur Gründung
der späteren Polnischen Notenbank.
Die Währungsabspaltung, bzw. die Währungsreform
nahm in Polen etwas verschlungene Wege, da der ursprünglich
neu eingeführte Zloty nach relativ kurzer Zeit
durch die polnische Mark ersetzt wurde, die ihrerseits
wieder vom Zloty abgelöst wurde. Dieser blieb dann
auch, bis heute, die polnische Währungseinheit.
Diesen Reformen folgte eine schwere Inflation. Die sich
erst im Jahre 1924 stabilisierende Wirtschaft war eine
der sich wechselseitig bedingenden Voraussetzungen für
die Gründung der „Bank Polski“.
Ungarn
In Ungarn, dem Nachfolgestaat der ungarischen Reichshälfte
des monarchischen Imperiums, war ursprünglich eine
Vereinbarung in Kraft, gemäß der die Hauptanstalt
in Budapest ungestört, wenn auch an die Instruktionen
des Regierungskommissärs gebunden, ihre Geschäfte
fortführen konnte. Diese „Konzession“
wurde allerdings schlagartig gegenstandslos, als Ungarn
am 22. März 1919 eine kommunistische Regierung
unter Béla Kuhn erhielt. Diese ordnete, ihrer
politischen Gesinnung entsprechen, eine programmäßige
Sozialisierung an, von der auch die Hauptanstalt des
Noteninstitutes betroffen war. Ein Beamter wurde als
Vizegouverneur eingesetzt, dem Personal wurde die Aufrechterhaltung
des Kontaktes zur Geschäftsleitung in Deutschösterreich
verboten und alle Mobilien und Immobilien der Bank wurden
beschlagnahmt. Die obsoleten Proteste zeitigten, wie
nicht anders zu erwarten, keinen Erfolg.
Nun waren aber die Notenbestände in der ungarischen
Hauptanstalt eher gering gewesen, und die neue Regierung
sah sich einem Banknotenengpass gegenüber. Diesem
wurde abgeholfen, da sich Druckplatten zur Herstellung
von 25 und 200 Kronen Noten in Ungarn befanden und man
mit diesen den Bedarf an Notengeld zu decken versuchte.
Platten für kleinere Banknoten (à 1 und
2 Kronen) waren allerdings nicht vorhanden, sodass man
sich damit behalf, diese phototechnisch herzustellen,
also im eigentlichen Sinn zu fälschen. Ein Zwangskurs
wurde festgesetzt und die Falsifikate als gesetzliches
Zahlungsmittel per Verordnung der Räteregierung
eingesetzt. Das Gesamtvolumen der Fälschungen und
der illegal gedruckten Kronen-Noten belief sich auf
3.719.000.000 Kronen, welche die Österreichisch-Ungarische
Bank als Schadenssumme veranschlagte.
Nach dem Sturz der Räteregierung und der Einsetzung
des neuen Kabinetts unter Admiral Horthy wurde Die Hauptanstalt
wieder in ihre ursprüngliche Funktion eingesetzt,
mit einer kleinen Funktionserweiterung als „ungarische
Geschäftsführung“ der Österreichisch-
Ungarischen Bank. Weiters wurde der Geschäftsleitung
voller Schadenersatz zugesichert. Die Falsifikate blieben
mit einem Fünftel ihres Wertes in Umlauf; die „Fälschung“
wurde allerdings, unter Protest, fortgeführt. Nach
der Abstempelung der in Ungarn kursierenden Kronen,
verbunden mit einer Zwangsanleihe in der Höhe von
50% der Geldmenge (vgl. Modell Rašins in der Tschechoslowakei)
folgte die endgültige Abspaltung durch Gründung
eines königlich ungarischen staatlichen Noteninstituts.
Von diesem Zeitpunkt war Ungarn mit einer rasanten Inflation
konfrontiert, die sogar größer war, als die
in Österreich. Nach einem Sanierungsversuch nach
österreichischem Vorbild nahm die selbstständige
ungarische Notenbank am 24. Juni 1924 ihren Betrieb
auf.
Italien
In Triest, Trient und den anderen von Italien neu akquirierten
Gebieten wurde die Währungstrennung unter Aufsicht
des Militärs durchgeführt. Alle größeren
Filialen waren besetzt worden und das Gebiet wurde militärisch
abgeriegelt, so dass ein Umtausch der Kronen gegen die
Lire sehr leicht abgewickelt werden konnte. Als Reaktion
der Österreichisch-Ungarischen Bank wurde ein,
inzwischen fast routinemäßig anmutender,
Protest verkündet, der allerdings wahrscheinlich
auch gar nicht die Hoffnung in sich trug, eine Änderung
der italienischen Militärs zu bewirken. Das Verhältnis
der Lira zur Krone wurde anfangs auf ungünstige
10 : 4, und später auf, für das Volk akzeptable,
10 : 6 angehoben. (Nachzahlungen für erfolgte Umtausche
wurden geleistet.) Etwas komplizierter gestaltete sich
die Einführung der Lira in den Gebieten, die erst
im Laufe der Zeit zu Italien kamen, bzw. nur unter italienischer
Besatzung standen. Aber auch hier war der Austausch
ab 1922 vollzogen; eine Abstempelung war nicht notwendig
gewesen.
Rumänien
Die Bankfilialen auf dem Staatsgebiet Rumäniens
waren relativ schlecht dotiert und auch die Verbindung
zur Geschäftsleitung in Wien war problematisch.
Ausser der Krone waren in Rumänien noch der Rubel
und eine von den deutschen Besatzungstruppen im Wege
der Banca Generala ausgegebene Lei-Noten. Als allerdings
wenig später die Rumänische Nationalbank damit
begann, selbst Lei-Noten auszugeben, wurden dies zu
Parikurs gegen die „militärischen“
eingewechselt. In Relation zur Krone wurde der Lei mit
2 Kronen zu 1 Lei festgesetzt. Nach einer endgültigen
Abstempelung am 12. Aug. 1920 wurden, wieder ähnlich
dem Modell der Tschechoslowakei, nur 60% des eingereichten
Betrages bar ausgezahlt. Der Rest wurde zunächst
in unübertragbaren Quittungen ausbezahlt, die später
gegen Schatzscheine umgetauscht wurden. Nach der Einlösung
dieser Gutscheine trat das ein, was sie ursprünglich
verhindern sollten: eine Inflation. Am Höhepunkt
dieser Inflation erhielt man für 1.000 Lei anstatt
2.000 nur noch 300 Kronen.
Deutschösterreich
Auch Österreich blieb es nicht erspart, aus naheliegenden
Gründen, früher oder später den Zahlungsverkehr
zu beschränken, da man befürchtete, eine Flut
von ungestempelt
gebliebenen Noten aus dem Ausland könnten Österreich
in eine Inflation führen. So versah die Notenbank
die neu ausgegebenen Noten ab dem 27. Februar 1919 mit
dem Aufdruck „Deutschösterreich“. Bis
29. März des selben Jahres war auch die parallel
laufende Eintauschaktion gegen die ungestempelten Kronen-Noten
so gut wie abgeschlossen. (Das Volumen der Eintauschaktion
bewegte sich in Größenordnungen um 5.000.000.000
Kronen.) Nun kam es allerdings auch zu Thesaurierungen
von ungestempelten Noten aus spekulativen Gründen;
die ungestempelte Krone notierte nämlich z.B. in
Zürich höher, als die gestempelte. Nun begann
eine große Menge an Spekulanten die eher schlichten
Aufdrucke zu fälschen und bald brach eine Massenpanik
aus, da niemand mehr mit Sicherheit sagen konnte, welche
Noten echt, und welche gefälscht waren. So wurde
es notwendig neue Noten, mit dem Aufdruck „Echt
- Österreichisch – Ungarische Bank“
herzustellen. Später wurden überhaupt neue
Noten zu 1.000 und 10.000 Kronen ausgegeben.
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